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Inklusion in Einrichtungen von Wissenschaft und Kultur

Inklusion statt Integration

In der UN-Behindertenrechtskonvention  geht es nicht mehr um die Integration von »Ausgegrenzten«, sondern darum, allen Menschen die uneingeschränkte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Aktivitäten möglich zu machen. Ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen soll Normalität sein. Folglich hat sich nicht der Mensch mit Behinderung den Institutionen anzupassen, sondern die Institutionen müssen sich den Bedürfnisse der Menschen anpassen.

Gleichberechtigte Bedingungen für alle schaffen

Barrierefreiheit an der TU Dresden © Stephan Floss

Jedes Talent wird gebraucht! Jeder kann, darf und muss sich beteiligen können. Menschen mit Behinderungen gehören dazu – als Mitarbeiter/Mitarbeiterin und Besucher/Besucherin in Forschungsinstituten, Hochschulen, der Berufsakademie Sachsen und Kultureinrichtungen oder als Studierende.

Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern, stehen für inklusive Maßnahmen in Einrichtungen von Wissenschaft und Kultur in Sachsen jährlich jeweils eine Million Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Eine entsprechende Förderrichtlinie  des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wurde im Sommer 2017 beschlossen. Landesfinanzierte Forschungseinrichtungen  sowie die institutionell geförderten Kultureinrichtungen werden finanziell bei Vorhaben unterstützt, die der Inklusion dienen. Beispielsweise werden Maßnahmen für eine bessere kommunikative Barrierefreiheit unterstützt. Finanziert werden können darüber hinaus auch inklusive Maßnahmen an den Kulturstaatsbetrieben und dem Staatsbetrieb Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB).

»Wir wollen uns mit dieser Förderung ein Stück dem Zustand annähern, bei dem es irgendwann nicht mehr um die Integration von Einzelfällen geht, sondern alle Bedingungen vorab so gestaltet sind, dass die Bedürfnisse aller Menschen mit oder ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen bedacht sind. So, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert«, so Ministerin Dr. Eva-Maria Stange.

In den Verwaltungen und Geschäftsführungen soll das Bewusstsein für Menschen mit differenzierten Ansprüchen gestärkt werden, damit diese gleichberechtigt mit anderen am öffentlichen Leben teilnehmen können. Dies beinhaltet auch den gleichberechtigten Zugang zu kulturellen Aktivitäten und Orten wie Theatern, Museen, Kinos und Bibliotheken. Zugeschnitten ist diese Förderung auf die landesfinanzierten Forschungseinrichtungen sowie institutionell geförderten Kultureinrichtungen, Kulturvereine und -verbände. Die Staatsbetriebe werden im Rahmen des Haushaltsverfahrens nach den für alle geltenden Kriterien ebenso unterstützt.

Die vom Wissenschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule  hatte gezeigt, dass es für die Belange von Menschen mit Behinderungen zwar überall eine positive Grundhaltung gibt, dass man sich aber noch viel stärker konzeptionell und strategisch damit auseinandersetzen muss. In der Studie war die Situation von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen im öffentlichen Wissenschaftsbereich untersuchen worden. Um das Thema noch stärker in den Einrichtungen zu verankern, fand im Oktober 2016 im SMWK eine Fachtagung zu diesem Thema statt. Zum Nachlesen wurden alle Wortbeiträge der Tagung in einer Broschüre  dokumentiert.  Alle Einrichtungen sind nun aufgefordert, eigene Maßnahmepläne zu erarbeiten, auf deren Basis die UN-Behindertenrechtskonvention in den nächsten Jahren systematisch und Zug um Zug umgesetzt wird.

Die 14 staatlichen Hochschulen und die Berufsakademie Sachsen werden seit 2015 jährlich mit 2 Millionen Euro  unterstützt, um die Situation von Mitarbeitern und Studierenden mit Behinderungen zu verbessern. Viele größere und kleinere Projekte haben damit Studium und wissenschaftliches Arbeiten für Menschen mit Beeinträchtigung erleichtert.

Auch im neuen Internet-Auftritt der Kampagne Pack dein Studium. Am besten in Sachsen, die vom SMWK inhaltlich betreut wird, gibt es ein umfangreiches Angebot zum Thema Studieren mit Handicap. Die gesamte Seite ist barrierefrei zugänglich und hat von der Deutschen Zentralbücherei für Blinde  das offizielle BIKOSAX-Gütesiegel  (BIKOSAX – Barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote des Freistaates Sachsen) erhalten. BIKOSAX testet klassische und mobile Internetseiten auf Barrierefreiheit. Dabei liegen internationale und nationale Prüfstandards zugrunde. Alle Tests werden von blinden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen begleitet.

Die Fördermittel für inklusive Maßnahmen werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes vom Freistaat Sachsen vergeben.

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