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Inklusion in Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Inklusion statt Integration

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde ein Paradigmenwechsel eingeleitet: Es geht nicht mehr um die Integration von »Ausgegrenzten«, sondern darum, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen den Zugang zu allgemeiner Hochschul-, Berufs-, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Es geht darum, die uneingeschränkte und aktive Teilhabe an allen gesellschaftlichen Aktivitäten möglich zu machen. Ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen soll Normalität sein. Folglich hat sich nicht der Mensch mit Behinderung den Institutionen anzupassen, sondern die Institutionen müssen sich den Bedürfnissen der Menschen anpassen. Am 26. März 2009 hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Inklusion ist heute in Hochschulen, Forschungs- und Kultureinrichtungen kein Fremdwort mehr, aber immer noch eine Aufgabe, die mit langem Atem weiter umgesetzt werden muss. Der Paradigmenwechsel weg von der Fürsorge im Einzelfall und hin zum Ermöglichen selbstbestimmter, aktiver Teilhabe von Menschen mit verschiedenen Merkmalen und Bedürfnissen ist weiter umzusetzen. Das Ministerium begleitet, moderiert und unterstützt diesen Prozess.

Gleichberechtigte Bedingungen für alle schaffen

Barrierefreiheit an der TU Dresden © Stephan Floss

Jedes Talent wird gebraucht! Jeder kann, darf und muss sich beteiligen und einbringen können. Menschen mit Behinderungen gehören in allen wissenschaftlichen Einrichtungen dazu – als Studierende, Besucherinnen und Besucher oder als Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Mit der Förderrichtlinie »Inklusion« des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus werden landesfinanzierte Forschungseinrichtungen sowie institutionell geförderte Kultureinrichtungen jährlich mit einer Millionen Euro finanziell bei Vorhaben unterstützt, die der Inklusion dienen. Damit wurden Projekte wie die Audiodeskriptionen von Filmfestivals, barrierefreie Webseiten oder Führungen und Flyer in Leichter Sprache verwirklicht. Die Fördermittel für inklusive Maßnahmen werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes vom Freistaat Sachsen vergeben.

Die vom Wissenschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie »Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule« hatte gezeigt, dass es für die Belange von Menschen mit Behinderungen zwar überall eine positive Grundhaltung gibt, dass man sich aber noch viel stärker konzeptionell und strategisch im Wissenschaftsbereich mit der Thematik Inklusion und Barrierefreiheit auseinandersetzen muss. In der Studie war die Situation von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen im öffentlichen Wissenschaftsbereich untersucht worden. In Folge der Studie haben alle Hochschulen und die Berufsakademie Sachsen Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet, die den jeweiligen konkreten Herausforderungen und Hindernissen für Studierende und Mitarbeitende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen folgen. Eine wesentliche Rolle spielt hier auch die Erarbeitung von barrierefreien Websites der Hochschulen, die Informationen zum Hochschulzugang, Beratungsangebote der Hochschulen, zum Studium und zu den Ergebnissen von Forschung bereitstellen. Nur wer die Informationen der Hochschulen chancengleich erreichen kann, kann auch chancengleich an Hochschulbildung teilhaben.

Die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen versteht sich als landesweite Einrichtung, die im Hochschulbereich alle Akteurinnen und Akteure aktiv unterstützt, die für die Gleichstellung der Geschlechter und die Inklusion von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung eintreten. Sie wurde ursprünglich 2009 zur Unterstützung der Gleichstellungsarbeit, und dabei vor allem der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen, gegründet. Seit Anfang 2017 wirkt sie zudem als Fachstelle Inklusion und unterstützt seitdem auch in diesem Bereich die Bemühungen der Hochschulen um Chancengleichheit.

Die 14 staatlichen Hochschulen und die Berufsakademie Sachsen werden seit 2015 mit zusätzlichen Mitteln unterstützt, um die Situation von Mitarbeitenden und Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu verbessern. Viele größere und kleinere Projekte haben damit Studium und wissenschaftliches Arbeiten für Menschen mit Behinderungen und chronische Erkrankungen erleichtert.

Im Internet-Auftritt der Kampagne »Pack dein Studium. Am besten in Sachsen.«, die vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus inhaltlich betreut wird, gibt es ein umfangreiches Angebot zum Thema Studieren mit Behinderung und chronischen Erkrankungen.

Im Bereich Tourismus zählt Sachsen nach wie vor als einer der Vorreiter und Marktführer beim Thema barrierefreies Reisen. Der Freistaat unterstützt diesen Bereich des Marketings der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen (TMGS) von Beginn an mit einer umfangreichen Sach- und Personalkostenförderung.

Dabei ist es über die Jahre gelungen, das Thema barrierefreies Reisen immer weiter im Bewusstsein der touristischen Akteure zu verankern. Entsprechende Schulungen, Jahrestagungen und Sensibilisierungsseminare sind inzwischen fest installiert und erfreuen sich einer regen Nachfrage. Auch bundesweit ist die TMGS ein gefragter Ansprechpartner. Die barrierefreien Angebote erfreuen sich einer regen Zunahme an Qualität und Quantität, besonders inzwischen auch über den Beherbergungsbereich hinaus in der Freizeitwirtschaft. 2019 wurde begonnen, die Angebote auch auf dem amerikanischen Markt zu platzieren und seit 2020 ist Sachsen auch Lizenznehmer im bundesweiten Projekt »Reisen für alle«, vorrangig für die internationales Vermarktung über die Deutsche Zentrale für Tourismus.

Die TMGS als touristischer Dienstleister für den Freistaat wird den eingeschlagenen Weg weiter fortsetzen und entsprechend vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus darin unterstützt.

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus unterstützt die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich mit dem Ziel, in Sachsen die nachhaltige Umsetzung von kultureller Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowohl als Kulturbesucherinnen und -besucher als auch als Kulturschaffende voranzubringen. Gründer und Träger der Servicestelle ist der Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.

Die Servicestelle unterstützt Vertreterinnen und Vertreter von Kultureinrichtungen bei der Umsetzung einer inklusionsorientierten Kulturpraxis im Rahmen einer inklusionsorientierten Organisationsentwicklung. Ziel ist es, auf allen Ebenen Zugangsbarrieren abzubauen und mehr Chancengerechtigkeit in einer Einrichtung zu schaffen. Dazu gehört die Verbesserung der Barrierefreiheit von Kulturangeboten, Materialien, Kulturgütern und Kultureinrichtungen, von Kommunikation und Information, aber auch der Abbau von Barrieren wie Stereotypen und Vorurteilen in Bezug auf Behinderung.

Zu den Angeboten der Servicestelle gehören:

  • Beratung von Kultureinrichtungen und Kulturverwaltungen zu Inklusionsentwicklung, Umsetzung von Barrierefreiheit
  • Prozessbegleitung von Kultureinrichtungen bei ihrer Inklusionsentwicklung einschließlich Analyse, Maßnahmenplanung und Evaluation
  • Qualifizierung durch Weiterbildungen zu Themen wie barrierefreie Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsplanung, Methoden inklusiver kultureller Bildung und Vermittlung, Umgang mit eigenen Unsicherheiten in Bezug auf Behinderung
  • Vernetzung zwischen Kulturakteurinnen und -akteueren sowie Expertinnen und Experten in eigener Sache in Sachsen und bundesweit
  • Digitales Infoportal mit Handbuch, zahlreichen Kontakten, Materialien und Terminen zur Inklusionsentwicklung im Kulturbereich
  • Empowerment von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden mit Behinderung zum Beispiel durch Workshops, öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Beratungen und andere Formate wie »Runde Tische«
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