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Das SMWK als Arbeitgeber

Sie interessieren sich für die sächsische Hochschul- und Forschungslandschaft, für die Kultur oder den Tourismus im Freistaat Sachsen?

Im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) finden Sie eine spannende Tätigkeit, verbunden mit den Sicherheiten und Vorteilen des öffentlichen Dienstes. Im Ministerium sind neben Fachleuten in den verschiedenen Aufgabengebieten auch Juristinnen und Juristen, IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bereichen wie Bauangelegenheiten, Finanzen, Personal, Organisation, Gleichstellung oder Öffentlichkeitsarbeit tätig.

Sie möchten unsere vielfältigen Themen mitgestalten, weiterentwickeln und im spannenden Umfeld der sächsischen Landespolitik arbeiten? Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Bewerbung im SMWK!

Was bietet das SMWK?

  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (Rahmenarbeitszeit von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr)
  • Zertifikat „audit berufundfamilie"
  • Möglichkeiten zur Mobilen Arbeit (Homeoffice oder Telearbeit)
  • Arbeit in Teilzeit entsprechend den Stellenanforderungen
  • ein mobiles Kinderzimmer zur kurzfristigen Betreuung in der Dienststelle
  • 30 Tage Erholungsurlaub bei 5-Tage-Woche
  • bezahlte Freistellung zu Weihnachten und Silvester
  • für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen Besoldung, Versorgung und Beihilfe nach den geltenden Vorschriften
  • für Beschäftigte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie Jahressonderzahlung nach dem TV-L und betriebliche Altersvorsorge der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • Leistungsanreize entsprechend der geltenden Vorschriften
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Angebot eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Verkehrsverbundes im Freistaat Sachsen
  • Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzept
  • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Inhouse-Schulungsangebote
  • spezifische Führungskräftefortbildungen
  • Veränderungs- und Wechseloptionen im Haus und Personalaustausch mit anderen Einrichtungen des Freistaates Sachsen
  • Möglichkeiten zur Hospitation (nach Eignung und dienstlichem Interesse), zum Beispiel in den Verbindungsbüros des Freistaates Sachsen
  • Möglichkeiten des beruflichen Aufstieges gemäß den tarifrechtlichen und laufbahnrechtlichen Bestimmungen

Im März 2023 hat das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus den 6. Frauenförderplan in Anpassung gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 des Sächsischen Frauenfördergesetzes (SächsFFG) und in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben an einen Gender Equality Plan (GEP) den Bediensteten bekannt gemacht. Das SMWK hat sich u. a. das Ziel gesetzt, die Anzahl weiblicher Führungskräfte deutlich zu erhöhen und auch männliche Bedienstete für die Wahl familienfreundlicher Beschäftigungsmodelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewinnen. Die aktualisierte Datenlage zeigt, dass es im SMWK in den Jahren 2019 bis 2022 gelungen ist, den Anteil von Frauen in Führungspositionen von 25 % auf 39 % zu steigern. Zudem beteiligt sich das Ministerium an Pilotlehrgängen, wie dem im Jahr 2022 gestarteten Mentoringprogramm für weibliche Nachwuchsführungskräfte. Zwei Mentees wurden vom SMWK hierfür ausgewählt. Zusätzlich haben sich Führungskräfte des SMWK bereiterklärt, Teilnehmerinnen aus anderen Behörden als Mentorinnen/Mentoren zu unterstützen. Die vielfältigen Möglichkeiten, im SMWK flexibel und mobil arbeiten zu können, werden zunehmend auf allen Funktionsebenen regelmäßig genutzt. Vor allem die Erfahrungen in den Lockdown-Phasen während der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass Arbeiten und Führen auf Distanz weit überwiegend gut funktioniert. Gleichzeitig können Frauen und Männer dadurch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in verschiedenen Lebensphasen besser organisieren. 

Das SMWK ist bestrebt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die strukturelle Defizite und alte Rollenmuster abbauen, um eine chancengerechte Teilhabekultur von Frauen und Männern zu erreichen. Dazu gehört auch die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben an einen Gender Equality Plan und eine diskriminierungsfreie Verwaltungssprache.

  • eigener dienstlicher Laptop und höhenverstellbare Schreibtische am Arbeitsplatz
  • gute Verkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten
  • regelmäßige Teambesprechungen und interne Veranstaltungen
    (u. a. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Sommerfest)
  • Arbeitssicherheit- und Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Angebot regelmäßiger arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung (z. B. Bildschirmarbeitsplatzbrillen)

Aktuelle Stellenausschreibungen des SMWK

 

Stellenportal der Sächsischen Staatsregierung

Praktika

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) bietet interessierten Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden sowie Studierenden Praktika an. Es kann sich sowohl um ein freiwilliges als auch um ein Pflichtpraktikum handeln. Die Voraussetzung für ein Praktikum ist, dass Sie sich in einem Studium, einer schulischen oder beruflichen Aus- beziehungsweise Weiterbildung befinden.

Wir freuen uns über Ihr Interesse für die öffentliche Verwaltung und politische Prozesse, die verschiedenen Themengebiete und Aufgaben des SMWK sowie die Arbeitsprozesse in einem Landesministerium. Grundsätzlich sind im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Praktika in allen Bereichen, Abteilungen und Referaten möglich.

Eine Vergütung für ein Praktikum kann geprüft werden. Es gelten insbesondere der Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L) sowie die  Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Durchführung von Praktika und die Gewährung von Praktikantenvergütungen (Praktika-Richtlinie der TdL) in der jeweils geltenden Fassung.

Als Bewerbungsunterlagen benötigen wir:

  • ein aussagefähiges Anschreiben mit Angaben zu Ihrer Motivation, zum gewünschten Praktikumszeitraum und Einsatzbereich,
  • einen tabellarischen Lebenslauf (Foto optional),
  • eine aktuelle Immatrikulations- beziehungsweise Schulbescheinigung,
  • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses / Leistungsnachweises / der Examensurkunde.

Bewerben Sie sich um ein Pflichtpraktikum, ist außerdem ein Auszug aus der Studien-, Prüfungsordnung, Zulassungsvorschrift beziehungsweise eine Bestätigung der Schule, Berufsschule oder Hochschule als Nachweis über die Dauer des Praktikums vorzulegen.

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie uns bitte auf dem Postweg oder vorzugsweise per E-Mail zu.

Postanschrift:
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Referat 14 - Personal
Wigardstraße 17
01097 Dresden

E-Mail:
referat14@smwk.sachsen.de

Ansprechpartnerin:
Katrin Lehmann
Telefon: 0351 564-61416

Rechtsreferendariate

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) bietet Referendarinnen und Referendaren im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes die Möglichkeit, ihre Verwaltungs- oder Wahlstation mit dem SMWK als praktische Ausbildungsstelle zu absolvieren. Grundsätzlich sind im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Referendariate in allen Abteilungen möglich. Bitte gehen Sie im Bewerbungsanschreiben kurz auf die von Ihnen favorisierten Abteilungen ein.

Im Zuge Ihres Einsatzes im SMWK bleibt Ihr Dienstverhältnis mit der Landesdirektion Sachsen bestehen und Sie werden dem SMWK zur praktischen Ausbildung zugewiesen. Die Einsatzzeiten und die Zeiten für Ihr Selbststudium können Sie flexibel mit Ihrer Ausbilderin / Ihrem Ausbilder im Ministerium abstimmen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse am SMWK und den hier angesiedelten Themengebieten und Aufgabenfeldern.

Als Bewerbungsunterlagen benötigen wir:

  • ein aussagefähiges Anschreiben mit Angaben zu Ihrer Motivation, zum gewünschten Einsatzzeitraum und der bevorzugten Abteilung / den bevorzugten Abteilungen,
  • einen tabellarischen Lebenslauf (Foto optional),
  • eine Kopie der Ernennungsurkunde und eine Kopie des Zeugnisses zur ersten juristischen Staatsprüfung.

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie uns bitte auf dem Postweg oder vorzugsweise per E-Mail zu.

Postanschrift:
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Referat 14 - Personal
Wigardstraße 17
01097 Dresden

E-Mail: referat14@smwk.sachsen.de

Ansprechpartnerin:
Lilli Campo
Telefon: 0351 564-61414

Weitere Informationen

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung beim SMWK gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten erteilen.

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für Bewerberinnen und Bewerber beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) zur Verarbeitung von Bewerberdaten

Verantwortlicher:
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK)
Wigardstraße 17
01097 Dresden
E-Mail: personal@smwk.sachsen.de
Telefon: 0351 564-61400

Datenschutzbeauftragte/r:
Datenschutzbeauftragte des SMWK
Frau Katja Koch
E-Mail: dsb@smwk.sachsen.de
Telefon: 0351 564-63170

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient der Durchführung eines Bewerbungsverfahrens, in welchem Sie sich regelmäßig auf Grundlage einer Stellenausschreibung oder auch initiativ, bewerben können. Mit Ihrer Bewerbung auf eine Stelle, für ein Praktikum, für ein Referendariat oder ähnliches nehmen Sie freiwillig am jeweiligen  Bewerbungsverfahren teil. Ziel des Verfahrens ist die Auswahl und Bindung von Personal sowie die Vorbereitung des Dienst-/Tätigkeitsbeginns im SMWK, zum Beispiel durch Einstellung, Versetzung oder Abordnung. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient ferner der Durchführung des Bewerbermanagements, was beispielsweise die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bewerbung, Rückfragen zu Ihrer Bewerbung oder die Einladung zu möglichen Vorstellungsgesprächen umfasst.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e, Artikel 88 DS-GVO i. V. m. § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG)

Kategorien verarbeiteter Daten:
Es werden die von Ihnen im Rahmen Ihrer Bewerbung per E-Mail oder postalisch an das SMWK übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Es werden zudem die personenbezogenen Daten verarbeitet, die dem SMWK in möglichen Vorstellungsgesprächen durch Mitteilung von Ihnen bekannt werden. Es können dabei Daten insbesondere folgender Datenkategorien verarbeitet werden:

  • Personendaten (Name, Vorname, Geburtsname, früherer Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Personenstand)
  • Kontaktdaten (Anschrift, Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Mobilfunknummer)
  • Daten zum Vorliegen einer Behinderung, Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • Daten zu Ihrem Bildungsweg, erworbenen Abschlüssen und Qualifikationen (Schulbildung, Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung, Studium, Promotion, Zertifikate, Bewertungen/Gutachten/Bescheide zu ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen)
  • Daten zu Ihrem beruflichen Werdegang und Lebenslauf (Ausbildungsverhältnisse, Arbeitsverhältnisse, Dienstverhältnisse, selbstständige und freiberufliche Tätigkeit, Praktika, Volontariate, Stipendien, Freiwilligendienst, Wehrdienst, Ehrenamt sowie sonstige Ämter, Mitgliedschaften in Organisationen, Mutterschutz, Elternzeit, Unterbrechungszeiten, Auslandsaufenthalte, sonstige Zeiten und berufliche Stationen)
  • Leistungsnachweise und weitere Referenzen (Praktikumszeugnisse, Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse, dienstliche Beurteilungen, Empfehlungsschreiben, sonstige Tätigkeitsnachweise)
  • Daten zu sonstigen Kenntnissen und Interessen

Sofern Sie sich bereits in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden und dem Referat 14 – Personal des SMWK im Rahmen Ihrer Bewerbung die Zustimmung zur Einsichtnahme Ihrer Personalakte erteilen, wird Ihre Personalakte von der zuständigen personalverwaltenden Stelle angefordert und die in der Akte hinterlegten personenbezogenen Daten werden verarbeitet.

Datenübermittlung an andere Stellen:

Die personenbezogenen Daten werden der zuständigen Personalvertretung, der Frauenbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung des SMWK auf Grundlage deren Beteiligungsrechte übermittelt.

Für die Besetzung von Stellen bzw. Dienstposten mit einer Besoldung oberhalb der Besoldungsgruppe A 15 Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG) und von Stellen bzw. Dienstposten mit einer außertariflichen Vergütung oberhalb der Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) kann eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an die Sächsische Staatskanzlei notwendig werden.

Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:

Allgemeine Kriterien für die Dauer der Speicherung:
Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des jeweiligen Bewerbungsverfahrens gelöscht, insbesondere wenn sie zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind und die durch Rechtsvorschriften geregelten Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.

Sollte Ihre Bewerbung aus Sicht des SMWK auch für ein anderes Bewerbungsverfahren in Betracht kommen, so werden Sie darüber informiert. Ihre Bewerbung wird nur in ein weiteres Bewerbungsverfahren einbezogen, wenn Sie Ihre Einwilligung hierzu erteilen. Sie können die Einbeziehung in ein weiteres Bewerbungsverfahren jederzeit ablehnen.

Sofern Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder im Verlauf des Bewerbungsverfahrens nicht mehr einverstanden sind, können Sie diesen Umstand jederzeit mitteilen. Die Mitteilung bedeutet zugleich das Zurückziehen Ihrer Bewerbung und die Löschung Ihrer übermittelten personenbezogenen Daten in dem jeweiligen Bewerbungsverfahren.

Kriterien für die Dauer der Speicherung im Rahmen der Besetzung einer Stelle:
Die personenbezogenen Daten von im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens unterlegenen Bewerberinnen und Bewerbern werden nach der Zustellung der negativen Auswahlentscheidung in der Regel sechs Monate lang gespeichert und anschließend gelöscht. Sechs Monate nach dem Treffen der Auswahlentscheidung ist ein Stellenbesetzungsverfahren regelmäßig abgeschlossen, da das Verfahren danach nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann und keine Schadensersatzansprüche mehr geltend gemacht werden können. Die Dauer der Aufbewahrung und der Speicherung der personenbezogenen Daten kann sich jedoch, insbesondere im Rahmen der Beweisführung in möglichen Gerichtsverfahren, verlängern.

Die personenbezogenen Daten von im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern, mit denen nach der Zustellung der positiven Auswahlentscheidung ein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, werden auch nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Erhalt der Zusage für die Stelle verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden in diesem Fall solange als Teil der Personalakte verarbeitet, wie dies unter Beachtung der durch Rechtsvorschriften geregelten Aufbewahrungsfristen für die Durchführung und Abwicklung des zustande gekommenen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

Übermittlung von Daten an einen Drittstaat:
Eine Übermittlung von Daten an einen Staat außerhalb der Europäischen Union (Drittstaat) oder eine internationale Organisation findet nicht statt.

Automatisierte Entscheidungsfindung:
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Vorgaben zur Datenbereitstellung:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig mit Ihrer Bewerbung beim SMWK. Die Daten sind für die Durchführung des jeweiligen Bewerbungsverfahrens und die Personalauswahl erforderlich. Daher kann Ihre Bewerbung bei unvollständigen Angaben nicht im Bewerbungsverfahren berücksichtigt beziehungsweise nicht in die Auswahlentscheidung einbezogen werden.

Ihre Rechte als betroffene Person:
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DS-GVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DS-GVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DS-GVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DS-GVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DS-GVO)

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Sie haben nach Artikel 77 DS-GVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist die

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Postanschrift:
Postfach 11 01 32
01330 Dresden

Hausanschrift:
Devrientstraße 5
01067 Dresden

Telefon: 0351/85471 101
Telefax: 0351/85471 109
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Internet: https://www.datenschutz.sachsen.de/

Zudem möchten wir auf die datenschutzrechtlichen Informationen im Hauptportal »Sachsen« hinweisen.

Im Rahmen der Stellenausschreibungen beziehungsweise Stellen-besetzungsverfahren des Ministeriums wird auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung geachtet. Schwerbehinderte Menschen und/oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber sind im SMWK willkommen und ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird gebeten, den entsprechenden Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Das SMWK ist bestrebt, den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Frauen sind ausdrücklich aufgefordert, sich auf entsprechende Stellenausschreibungen des Ministeriums zu bewerben.

Weitere Informationen zum Thema Frauenförderung im öffentlichen Dienst und zur Gleichstellungspolitik im Freistaat Sachsen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu einer konkreten Stellenausschreibung an die jeweils im Ausschreibungstext genannte Kontaktperson. In den Ausschreibungen finden Sie alle für die Bewerbung relevanten Informationen.

Im Prozess der Stellenbesetzung werden der Örtliche Personalrat, die Frauenbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung der Dienststelle beteiligt.

  1. Nach Eingang Ihrer Bewerbung auf eine unserer Stellenausschreibungen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  2. Nach Ende der Bewerbungsfrist der Stellenausschreibung und Sichtung aller eingegangenen Bewerbungsunterlagen kann gegebenenfalls eine Auswahlentscheidung aufgrund der Aktenlage (u. a. Prüfung der Voraussetzungen der Ausschreibung, dienstlicher Beurteilungen und Arbeitszeugnisse) getroffen werden. Anschließend werden Sie mittels einer Zu- oder Absage informiert.
  3. Sofern keine Entscheidung für die Besetzung der Stelle aufgrund der Aktenlage möglich ist, werden in der Regel Vorstellungsgespräche durchgeführt. Wenn Sie in der engeren Auswahl für die Stellenbesetzung sind, erhalten Sie per E-Mail eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Der Termin wird Ihnen rechtzeitig, in der Regel zwei Wochen vorher, angekündigt.
  4. Nach Durchführung aller Vorstellungsgespräche, die als strukturierte Interviews aufgebaut sind, wird eine Entscheidung durch eine Auswahlkommission getroffen. Diese besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Fachreferates und des Personalreferates. Zudem nimmt ein Mitglied des Örtlichen Personalrates an den Gesprächen teil sowie gegebenenfalls die Frauenbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung.
  5. Die Dienststellenleitung und der Örtliche Personalrat müssen der Personalmaßnahme zustimmen. Anschließend werden Sie mittels einer Zu- oder Absage informiert. Der/die für die Stellenbesetzung vorgesehene Bewerber/in wird in der Regel vorab telefonisch informiert.
  6. Im Anschluss stimmen wir uns über die Details, wie zum Beispiel den Dienstbeginn und die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, mit Ihnen ab.

Wir sind bestrebt, Sie als Bewerberin bzw. Bewerber in unseren Stellenbesetzungsverfahren immer so zeitnah wie möglich zu informieren. Jedoch sind im Rahmen der Verfahren Verzögerungen und Änderungen möglich. Beispielsweise aufgrund der Nachforderung von Bewerbungsunterlagen, Terminverschiebungen bei Vorstellungsgesprächen oder des Zurückziehens von Bewerbungen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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